Vor ein paar Tagen informierte mich die KSK über meine neue Beitragshöhe. Als ich in meinem Online-Banking den KSK-Dauerauftrag anpasste, musste ich mich an einen anderen Brief von der KSK aus dem Jahr 2023 erinnern und welchen großen Schrecken er mir eingejagt hat. Er war die Rückmeldung auf das Überprüfungsverfahrens nach § 13 KSVG, bei welchem meine tatsächlichen Arbeitseinkünfte von 2017 bis 2020 abgefragt wurden. Die passten nur leider so ganz und gar nicht zu meiner Prognose.
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