KSK-Prüfung – Jährliche Prognose vs. tatsächliches Arbeitseinkommen
 

Vor ein paar Tagen informierte mich die KSK über meine neue Beitragshöhe. Als ich im Online-Banking den KSK-Dauerauftrag anpasste, musste ich mich an diesen Brief aus dem Jahr 2023 erinnern und welchen großen Schrecken er mir eingejagt hat:

KSK-Bescheid zur Überprüfung des tatsächlichen Arbeitseinkommen; Bildrechte: Elisabeth Deim

Die KSK-Prüfung

Ein paar Monate zuvor wurde ich von der KSK darum gebeten, im Rahmen des Überprüfungsverfahrens nach § 13 KSVG meine tatsächlichen Arbeitseinkünfte von 2017 bis 2020 vorzulegen. Das hat mich erst einmal gar nicht erschreckt, denn ich fühlte mich lupenrein. Schließlich habe ich bis dahin mein Einkommen immer nach oben korrigiert, sobald ich merkte, dass es über meine gemeldete Prognose hinausgeht. Das beigefügte Formular war so simpel, wie man sich jedes Formular wünschen würde und lud mich damit regelrecht dazu ein, es direkt auszufüllen.

Doch als ich meine Unterlagen zusammensuchte, wurde mir langsam unwohl. Mir fiel auf, dass die Zahl, die im KSK-Jahresbescheid unter Beitragspflichtiges Einkommen in EUR steht – eine Zahl, die ich jahrelange scheinbar überlesen habe –, weder zu meiner korrigierten Meldung noch zu meinem Einkünften aus selbstständiger Arbeit im Einkommenssteuerbescheid passte. Meine Abweichung zwischen Prognose und tatsächlichem Einkommen lag im Schnitt bei 10.000 Euro. Ich wurde ziemlich nervös.

Mir dämmerte schnell, wo mein Fehler lag. Ich meldete Jahr für Jahr eine viel zu vorsichtige Prognose, die ich viel zu spät und immer noch zu niedrig nach oben korrigierte. Auf diese Weise war es mir unmöglich, eine Beitragszahlung entsprechend meines tatsächlichen Arbeitseinkommens zu erreichen.

Warum meine Abweichung zwischen Prognose und Arbeitseinkommen so groß war

Ich melde der KSK beispielsweise ein zu erwartendes Arbeitseinkommen in Höhe von 20.000 Euro. Im September korrigiere ich es per Änderungsmitteilung auf 30.000 Euro, sodass ich ab Oktober entsprechend höhere Beiträge zahle. Ich schließe das Jahr mit einem Gewinn von 32.000 Euro ab.

Ich zahle also:
9 X einen Beitrag für 20.000 Euro Jahresarbeitseinkommen
3 X einen Beitrag für 30.000 Euro Jahresarbeitseinkommen

Teilt man die Summe davon durch die 12 getätigten Zahlungen, ergibt das ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe von 22.500 Euro.

Trotz der Erhöhung der Beiträge ab Oktober, habe ich also im Schnitt dennoch nur Beiträge für ein Jahresarbeitseinkommen in Höhe von 22.500 Euro gezahlt. Das sind 9.500 Euro zu wenig.

Ausgleichen können hätte ich die Differenz nur, wenn ich das Arbeitseinkommen ab Oktober auf ca. 70.000 Euro erhöht hätte. Damit wäre der monatliche Beitrag laut KSK-Beitragsrechner von ca. 350 Euro auf 1.200 Euro gestiegen.

Wie hat die KSK in meinem Fall entschieden?

Die Künstlersozialkasse kann auf die Meldung zur Prüfung des tatsächlichen Arbeitseinkommens in dreierlei Weise reagieren:

alles okay – die Abweichung war höchstens gering
die Beiträge werden erhöht – die Abweichung war deutlich
es wird ein Bußgeld fällig – die Abweichung war sehr stark

Ich hatte Glück. Ich erkannte meinen Fehler, erklärte der Künstlersozialkasse wie er entstanden ist und hob meine Beiträge selbst unmittelbar an, noch bevor sie mir den oben gezeigten Bescheid schickten. Was blieb, war dieser mir für immer das Fürchten lehrende Brief.

Was ich heute bei der Prognose meines Arbeitseinkommens für die KSK besser mache

Die verschenkten Kröten für meine spätere Rente quaken seitdem mahnend aus dem Jenseits, wenn ich über der Prognose meines Arbeitseinkommens für das kommende Jahr sitze.

Seit der KSK-Prüfung verzichte ich auf die unterjährige Anpassung meines Arbeitseinkommens und gebe keine vorsichtigen Prognosen mehr ab. Auch am Gewinn des Vorjahres orientiere ich mich kaum oder gar nicht, denn das könnte ein Ausreißer gewesen sein.

Stattdessen betrachte ich genauso wie die KSK die letzten vier Jahre und melde den sich daraus im Durschnitt ergebenden Gewinn als zu erwartendes Arbeitseinkommen. Damit bin ich auf der sicheren Seite und immer noch ausreichend flexibel, wenn sich das Jahr doch mal ganz anders entwickelt.

Außerdem schaue ich mir seitdem den Betrag unter „Beitragspflichtiges Einkommen in EUR“ in der Jahresabrechnung der Künstlersozialkasse immer ganz genau an und vergleiche ihn mit meinem tatsächlichen Einkommen. Noch mehr von meiner Rente, will ich wirklich nicht verschenken.

Die Künstlersozialkasse ist ein großes Privileg. Zu keinem Moment sollte man vergessen, dass uns Kreativen darüber die Hälfte der Beiträge geschenkt wird und viele von uns nur dadurch das große Glück genießen dürfen, überhaupt ihre kreative Tätigkeiten ausüben zu können. Doch dieses uns Kreative so sehr schätzende System funktioniert nur, wenn wir unseren kleinen Teil wortwörtlich und fair dazu beitragen.

Werft einen Blick in die KSK-Jahresabrechnungen der letzten Jahre und prüft, ob das dort stehende beitragspflichtige Einkommen mit den Einkünften aus selbstständiger Arbeit in eurem Steuerbescheid zusammenpasst. Wenn nicht, macht es besser passend.

Weiterführende Informationen und nützliche Videos bietet der auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andri Jürgensen auf seinem YouTube-Kanal sowie in seinem Blog an, z.B. zu den Themen KSK-Prüfung und Berechnung der Gewinnprognose.


Neue Beiträge direkt ins Postfach

Ich respektiere Ihre Privatssphäre und verwende Ihre Mailadresse zu keinem anderen Zweck. Möchten Sie zusätzlich über meine neusten Arbeiten und Projekte informiert werden, nutzen Sie dafür bitte den Button im Fußbereich.